Wie sich schon während seiner Studienreisen angedeutet hatte, war Julius
Echter interessiert an und gebildet in juristischen Fragen. So ist es nicht
verwunderlich, daß große Teile der Gesetze seines Landes reformierte, oder
neue Gesetze schuf. Ich kann hier unmöglich alle diese Gesetze
aufführen. Folgendes ist eine rein willkürliche Auswahl:
- Prozeßordnungen
- Auch zu J. Echters Zeit gab es schon verschiedene Gerichte, die für
verschiedene Sachen zuständig waren, wie Landgericht, Stadtgericht,
Hofgericht, Geistliches Gericht usw.. Praktisch alle diese Gerichte bekamen
durch J. Echter eine neue Gerichtsordnung. Die wichtige Landgerichtsordnung
trat allerdings erst 1618 nach seinem Tode in Kraft. Die Gerichtsordnungen
regeln, welche Gerichte für was zuständig sind, und nach welchen Regeln
Prozesse abzulaufen haben.
- Waldordnung (1574)
- In diesen bald nach seinem Amtsantritt erlassenen Verordnungen schreibt er
eine Waldwirtschaft vor, die man heute als nachhaltig beschreiben
würde. Das starke Bevölkerungswachstum in den Jahrzehnten davor, die
Waldweidewirtschaft, die eine Regeneration des Waldes verhinderte, und das
verstärkte Brenn- oder Bauholzschlagen hatten bereits dazu geführt, daß die
Wälder in der Nähe vieler Ortschaften völlig verödet waren. Die Waldordnung
regelt die Nutzung der Wälder, schreibt vor, wer für die Überwachung der
Einhaltung verantwortlich ist usw.. Der Zustand der Wälder verbesserte sich
aufgrund dieser Verordnung in den nächsten Jahrzehnten stark. Dies war mit
ein Grund, warum der Aufbau nach dem 30jährigen Krieg in Unterfranken recht
zügig vonstatten ging.
- Feuerordnung (1584)
- Die Verordnung regelt das Verhalten im Brandfall. Wenn zu dieser Zeit in
einem Ort ein Feuer ausbrach, war die einzige Chance, die man hatte, daß alle
Bewohner des Dorfes mithalfen, Eimer mit Wasser zu tragen etc.. Die
Feuerordnung regelt nun detailliert, wer für das Leuten der Feuerglocke
verantwortlich ist, wer für die Bereitstellung und Wartung von Eimern und
anderen Gefäßen usw.. Für die Stadt Würzburg wurde z.B. vorgeschrieben, daß
während des Winters beständig (auch nachts) Wasserstellen im zugefrorenen
Main offengehalten werden mußten. Vergleichbare Verordnungen hatte es vorher
gar nicht gegeben. Diese Verordnung mag relativ unwichtig erscheinen, sie
hatte aber scheint einen großen Effekt.
- Gesetze zum Kreditwesen
- Aus denselben Gründen, aus denen auch heute noch umfangreiche
Gesetzeswerke zu den Themen "Kredite und Bürgschaften" existieren, mußte
schon J. Echter Gesetze bzgl. solcher Sachen erlassen. Eines seiner ersten
Gesetze überhaupt (1574) verbot das wucherische Verleihen von Getreide und
Wein (deren Preise nämlich staatlich festgesetzt waren) gegen Geld. Auch
wucherische Geldleihen wurden verboten. Dieses letzte Verbot richtete sich
hauptsächlich gegen im Geldgeschäft tätige Juden. Später schrieb ein Gesetz
vor, daß man, wenn von einem künftigen Gläubiger Bürgschaften verlangte,
diese genehmigen lassen mußte.
- Gesetze zur Wirtschaft
- Bzgl. der einzelnen Handwerke und den Märkten erließ er eine Unzahl von
Gesetzen. Beispiele sind die Waag-Ordnung (1578), die vorschreibt, auf welche
Weise auf Märkten Waren gewogen werden mußten. Den Kannengießern wurde 1582
ein Mindestanteil von Zinn (gegenüber Blei) und eine eindeutig
identifizierbares Zeichen auf ihren Produkten vorgeschrieben. Mehrmals
wurden Gesetze bzgl. des Gerber-Handwerks erlassen, da die Gerber des Bistums
durch starke auswärtige Konkurrenz und dadurch, daß Händler alle Rohhäute
aufkauften und teuer weiterverkauften, Probleme hatten. Weiter gab es eine
Müller-Ordnung, eine Ordnung den Holzhandel betreffend, Ordnungen über den
Verkauf von Wolltüchern und Gewürzen (hier gab es nämlich viele Betrüger, die
falsche Gewürze verkauften)...
- Diverses
- Die Anzahl der von J. Echter erlassenen Gesetze ist groß. Es gab eine
Mandat zur Instandhaltung der Landstraßen, das z.B. vorschrieb, daß an den
Straßenränden Kopfweiden zu pflanzen seien, damit die Fuhrleute nicht, um
Pfützen o.ä. auszuweichen, über benachbarte Felder fuhren. (1599)
1602 wurde Fluchen, Gotteslästern sowie unnötiges Schwören bei (geringer)
Geldstrafe verboten.
Ehe-, Erbschafts- und Unterhaltsfragen wurden neu geregelt. Eine Kuriosität
ist die 1617 erlassene Ordnung über Hochzeiten, Kindstaufen, Begräbnisse und
dergleichen. Offensichtlich war es insbesondere bei Hochzeiten vorgekommen,
daß sie in einem derartigen Ausmaße gefeiert wurden, daß das dörfliche Leben
einige Tage brachlag. Die Verordnungen schreiben vor, wer wieviele Gäste
höchstens einladen darf, wieviele Gänge höchstens serviert werden dürfen, und
wie lange die Feste dauern dürfen. Bei Hochzeiten wird sogar die Sitzordnung
der Gäste vorgeschrieben.
Hexenprozesse
Julius Echter gilt zusammen mit dem Würzburger Fürstbischof Philipp Adolf
von Ehrenberg als einer der größten Hexen-Verfolger seines
Jahrhunderts. Insgesamt wurden im Erzbistum ca. 900 Hexen und Zauberer
hingerichtet. Alleine in Würzburg waren es 200. Die Hexenverfolgungen erfaßten
alle Stände, also sowohl Adelige wie auch "einfache" Leute. Ca. 20% aller
Verbrannten waren Priester und Ordensleute.